In Deutschland gibt es ein Bundesgesetz, welches die Preisgestaltung beim Tierarzt regelt. Diese Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) schreibt vor, dass tierärztliche Leistungen innerhalb einer bestimmten Spannweite abzurechnen sind, nämlich vom 1-fachen bis zum 3-fachen Satz.
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 22. November 2022 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, eine Verordnung des Bundes, erstmalig seit 1999 umfassend geändert.
Nach Einführung der nGOT, haben wir uns dafür entschieden, zum 1,35-fachen Satz abzurechnen.
Das hat verschiedene Gründe:
Sie haben Fragen zu Ihrer Rechnung oder zu einer bevorstehenden Leistung? Sprechen Sie uns bitte an, wir gehen gerne mit Ihnen gemeinsam Ihre Abrechnung im Detail durch. Für bevorstehende Leistungen können wir nur eine ungefähre Spannbreite nennen, soweit die Situation tiermedizinisch überschaubar ist. Tiere sind genau wie wir Menschen nämlich lebende Organismen und wir möchten natürlich in jeder Situation ganz individuell auf Ihr Tier eingehen und medizinisch reagieren können.
Uns ist die Beantwortung all Ihrer Fragen und ausreichend Zeit pro Patient sehr wichtig. Die Findung einer adäquaten Therapie für Ihr Tier steht an erster Stelle und dafür greifen wir auf unser umfassendes Fachwissen und unseren Erfahrungsschatz zurück. Wir möchten eine langfristige vetrauensvolle Verbindung zu Ihnen aufbauen.
Denn Sie und Ihr Tier sind uns wichtig.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an!